Kosten und Rahmenbedingungen
Kostenübernahme von Psychotherapie und Sexualtherapie
Psychotherapeutische Behandlungen können — abhängig vom jeweiligen Versicherungsstatus und den individuellen Voraussetzungen — von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die Behandlung in meiner Praxis erfolgt auf Grundlage psychotherapeutischer Diagnostik und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten orientiert sich die Abrechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten auch eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Sexualtherapie
Rund um das Thema Sexualtherapie bestehen häufig Unsicherheiten hinsichtlich der Kostenübernahme durch private oder gesetzliche Krankenkassen.
Besonders häufig hört man die pauschale Aussage, dass Sexualtherapie grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen wird.
Das stimmt so nicht.
Wird Sexualtherapie im Rahmen einer anerkannten Psychotherapie (z. B. Verhaltenstherapie) durchgeführt und liegt eine diagnostizierbare psychische Erkrankung mit Krankheitswert vor, kann die Behandlung grundsätzlich von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeutin erfolgt.
Reine Beratungsangebote oder sexualtherapeutische Behandlungen außerhalb eines anerkannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahrens sowie außerhalb der Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeutin werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Da die Behandlung in meiner Praxis durch eine approbierte Psychotherapeutin im Rahmen anerkannter psychotherapeutischer Verfahren erfolgt, ist grundsätzlich eine Kostenübernahme durch private oder gesetzliche Krankenkassen möglich.
Private Krankenversicherungen
Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Abrechnung in der Regel über die private Krankenversicherung. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie die Möglichkeiten der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, da Umfang und Höhe der Erstattung je nach Tarif variieren können.
Selbstzahler
Eine Behandlung als Selbstzahler ermöglicht eine Therapie unabhängig von der Krankenkasse und bietet ein hohes Maß an Vertraulichkeit, da keine Informationen an Versicherungen oder andere Stellen weitergegeben werden.
Gerade bei sensiblen oder schambesetzten Themen kann dies für manche Menschen ein wichtiger Aspekt sein.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird im Vorfeld transparent besprochen.
Kostenerstattungsverfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen.
Dies kann infrage kommen, wenn zeitnah kein Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten verfügbar ist.
Die Beantragung erfolgt durch Sie bei Ihrer Krankenkasse und setzt eine individuelle Prüfung voraus. Die Entscheidung über eine mögliche Kostenübernahme liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Ablauf und den erforderlichen Schritten.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme im Einzelfall möglich ist.
Erstgespräch und Rahmen
Im Erstgespräch besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen, offene Fragen sowie die Rahmenbedingungen der Therapie in Ruhe zu besprechen.
Gemeinsam kann geklärt werden, welches Vorgehen sinnvoll und passend erscheint.